Tag Archives: Zensur

Amazon, Paypal, eBay accounts closed

Put your money where your mouth is! I have preached this as an effective way of keeping democracy working. Amazon kicked Wikileaks of their servers. Paypal closed their account. I will put my money where my mouth is and have closed my accounts at both companies and their subsidiaries. I am sure their competitors will be happy with my business.

Updates: I now add Mastercard to my blacklist. Visa, you got a new customer, not. Better late than never, Bank of America will not have to deal with me as their customer. Following the dubious practices by SONY, I have decided to support other hardware makers.

Vorschlagene Richtline zur Kinderpornografie

Elkin Fricke am Strand (Copyright 1982 Elkin Fricke, all rights reserved)Heute bin ich durch Heise Online auf die vorgeschlagene Richtlinie zur Kinderpornografie gestoßen und bin bei der Definition der Selben stutzig geworden. Anbei ein Auszug aus der Richtlinie…

<zitat>

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:

(a) „Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren;
(b) „Kinderpornografie”
(i) jegliches Material mit Darstellungen eines Kindes, das an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder
(ii) jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke; oder
(iii) jegliches Material mit Darstellungen einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild, die an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist oder jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle Zwecke; oder
(iv) realistische Darstellung eines Kindes, das an eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist oder realistische Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes, unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes, für primär sexuelle Zwecke;

<zitatende>

Daraus entstehen für mich mehr Fragen als Antworten. Kann jemand genauer definieren was unter (b)(ii) als “primär sexuelle Zwecke” gemeint ist? Wie unterscheidet sich das von “eindeutig sexuellen Handlungen”?

Wird mit “Darstellung” auch Computergenerierte, also nicht existierende Abbildungen gemeint? Auch Zeichnungen?

Versteh ich das richtig, das sich nach (b)(iii)
– ein Bürger, der über 18 Jahre alt ist, aber jünger aussieht, strafbar macht wenn dieser Fotos / Videos von sich in eindeutig sexuellen Handlungen macht?
– ein Bürger, der Fotos/Videos in “eindeutig sexuellen Handlungen” von einem weiteren Bürger hat der älter als 18 ist aber jünger aussieht, sich strafbar macht?

Sehr wundert mich die Präzisierung von (b)(iv): “unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes”. Meint der Gesetzgeber hiermit, dass hier jemand geschützt werden muss, den es gar nicht gibt?

Ich sehe ein, dass Maßnahmen gegen Kinderpornografie notwendig sind, möchte anhand der folgenden drei Beispiele zeigen warum ich die vorgeschlagene Richtlinie als Schuss in den Ofen halte:

a) Ich habe eine einjährige Nichte und meine Schwester schickt mir gelegentlich Bilder in denen meine Nichte so nackt ist, wie sie auf die Welt gekommen ist. Nach dieser neuen Richtlinie mache ich mich strafbar, da ich nicht vermeiden kann, dass diese Abbildungen in den Augen eines Dritten als “eindeutig sexuellen Handlungen” ausgelegt werden.

b) Ich wurde in meiner Kindheit oft nackt fotografiert. Man kann auf vielen Bilden mein Geschlechtsteil sehen. Wer entscheidet ob es sich hier um “primär sexuelle Zwecke” handelt? Mache ich mich strafbar, wenn ich diese Fotos auf meiner Webseite/Computer habe?

c) Jugendliche machen gern mal Fotos/Videos/Zeichnungen von sich selbst, inklusive solche, die “primär sexuelle Zwecke” vermuten lassen. Gelegentlich teilen jugendliche Paare diese Darstellungen miteinander. Zielt diese Richtlinie darauf normales Sexualverhalten von Jugendlichen strafbar zu machen?

Dies sind nicht die einzigen Beispiele bei denen diese Richtlinie ganz normales Verhalten strafbar machen würde. Ich sehe daher das Europaparlament in der Pflicht diese Punkte nachbessern zu lassen und/oder zu präzisieren.

UPDATE 21.10.2010: Hab von Sven Giegold (Member of the European Parliament) einen interessanten Link zugeschickt bekommen. Es handelt sich um eine Stellungnahme von der MOGiS e.V. zu diesem dem Thema. Erscheint mir sachlich und unterstützungs würdig.

Vorratsdatenspeicherung, wir müssen uns Wehren

Obwohl der Verfassungsschutz die Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig erklärt hat, möchte unsere Regierung (CDU/FDP) über die Hintertür doch alles was wir sagen und schreiben abspeichern. "Ist doch egal", mag man argumentieren, "ich habe ja nichts zu verbergen". Nur im Anschein, ich vermute aber, dass jeder was zu verbergen hat. Vor einigen Jahren war das in einigen Bundesländern anders und zwar bei den neuen Bundesländern. Dort wurde auch alles mitgeschrieben und dort hatten die Menschen angeblich auch nichts zu verbergen. Schon vergessen? Wer also das Risiko eingehen möchte, Deutschland in eine neue DDR umzuwandeln, muss nichts weiteres tun als die Klappe zu halten. Für alle, die der Ansicht sind, dass der Staat, der Arbeitgeber, der Nachbar in den eigenen Konversationen und Korrespondenzen nichts zu suchen haben, ist es jetzt Zeit die Abgeordneten anzuschreiben. Hier geht es sehr einfach. Diese Seite ermöglicht Ihnen in einem Rundschlag alle Beteiligten Ihre Meinung zu sagen.

Nicht auf morgen vertagen, jetzt handeln!

Für die, die sich nicht mehr an die DDR erinnern, bitte den guten Film "Das Leben der Anderen" heute noch anschauen.

Comics sind jetzt Kinderpornos

Wie ich mich schon oft zu Wort gemeldet habe, geht mir die Zensierung durch so genannte Kinderpornografie-Schutzgesetze reichlich auf die Nerven. Nun hat es ein Richter in Australien geschafft Kurt James Milner wegen besitzt von Kinderpornografischen Comics zu verurteilen. Hier geht es nicht um Fotos/Videos, die von Kindern in sexuellen Situation geschossen wurden. Da verstehe ich ja die Empörung, es müssen ja "echte" Kinder geschützt werden. Hier geht es aber um gezeichnete Figuren, unter anderen von den Kindern der Comic Serie "Die Simpsons". Stellt sich hier keinem die Frage, ob damit auch zahlreiche Mangas als Kinderpornografie gelten? Sollte man sich jetzt nicht als Japaner auf den Weg nach Sidney sorgen machen, dass man nach Ankunft gleich mal ein paar Jahre weck gesperrt wird? Sind die Zeichner von "Die Simpsons" nicht selbst Kinderpornoersteller? Schauen Sie sich mal diesen Ausschnitt aus der Serie an! Achtung, Sie könnten Sich dadurch strafbar machen.

Mit solchen Gesetzten haben wir es in unserer Gesellschaft fast geschafft wieder Menschen nur für an etwas denken strafbar zu machen, geschweige denn dass man diese in Worte oder gemalte Bilder umsetzt. Wann wird in Australien das reden oder schreiben über Kinderpornografie verboten? Konsequent wäre es.